25.4.2024

BaFin untersucht Kosten der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Umfrage zu den Kosten der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) veröffentlicht. Die Gesamtkosten deutscher EbAVs betrugen im Jahr 2021 im Schnitt 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten. Die Kosten sind nach Ansicht der BaFin nicht zu hoch. Da es kein strukturelles Kostenproblem gibt, hält die Behörde die Einführung eines regelmäßigen Berichtswesens für überflüssig.

                       Kosten der betrieblichen Altersvorsorge
                                               in Prozent

Kapitalanlage zu Buchwerten, bezogen auf 2021
Quelle: BaFin

 
Hintergrund für die Untersuchung war eine Stellungnahme der EU-Behörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Sie hatte im Oktober 2021 vorgeschlagen, dass die europäischen EbAVs an ihre nationalen Aufsichtsbehörden umfassend und regelmäßig über ihre Kosten berichten sollen. Gleichzeitig hatte sie ermöglicht, dass die Behörden vor der Entscheidung hierüber die Kostensituation der von ihnen beaufsichtigten EbAVs analysieren. Dazu hatte die BaFin im vergangenen Jahr bei 70 Pensionskassen und -fonds die Kosten für das Jahr 2021 abgefragt. Dazu gehörten beispielsweise auch die Kosten von Investmentfonds, die EbAVs als Kapitalanlage halten. Die BVI-Mitglieder haben die Bereitstellung der Kosten für Fonds als sehr aufwändig bezeichnet. Insgesamt bezweifelt die BaFin, dass ein umfassendes und regelmäßiges Berichtswesen über die Kosten zu spürbaren Einsparungen führen würde.


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