7.5.2024 | Nachhaltigkeit

SFDR-Überprüfung: Kommission veröffentlicht Zusammenfassung der 324 Stellungnahmen

Die EU-Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, der die 324 Eingaben zur Überprüfung der SFDR im Rahmen der 2023 durchgeführten Konsultation zusammenfasst. Zu den für uns wichtigsten Themen sind folgende Tendenzen erkennbar:

Geteiltes Meinungsbild über die Relevanz der SFDR-Offenlegungen auf Unternehmensebene:
Es gibt keinen Konsens über die Nützlichkeit der Angaben auf Unternehmensebene zur Vergütungspolitik (39 Prozent dafür, 26 Prozent dagegen) und zu den nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (31 Prozent dafür, 31 Prozent dagegen). Die Antworten zeigen eine gewisse Unterstützung für die derzeitigen Transparenzanforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisikopolitik (49 Prozent befürworten, 15 Prozent lehnen sie ab). Die große Mehrheit der Befragten forderte zumindest eine Vereinfachung dieser Offenlegungspflichten im Zusammenwirken mit anderen EU-Regelwerken, insbesondere der CSRD.

Starke Unterstützung für ein freiwilliges, EU-weites Klassifizierungssystem:
Die große Mehrheit der Befragten meint, dass EU-Nachhaltigkeitskategorien für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger (69 Prozent), zur Bekämpfung von Greenwashing (64 Prozent) und zum besseren Verständnis für die Nachhaltigkeitsstrategien und -ziele der Produkte hilfreich wären. Über 70 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Offenlegung allein nicht ausreicht, um diese Ziele zu erreichen.

Keine klare Präferenz für einen konkreten Kategorisierungsansatz:
Die Meinungen sind geteilt, ob Produktkategorien auf neuen Kriterien beruhen oder ob Artikel 8 und 9 SFDR in formale Produktkategorien umgewandelt werden sollten. Dennoch besteht unter den Befragten eine große Übereinstimmung über gemeinsame Grundsätze für die Kategorien:

  1. Ausrichtung auf Kleinanleger: Eine große Mehrheit der Befragten betont, dass die neuen Produktkategorien für Kleinanleger leicht verständlich sein müssen.
  2. Internationale Dimension: Die meisten Befragten drängen auf eine Kompatibilität des europäischen Ansatzes hinsichtlich der Anwendbarkeit im internationalen Kontext.
  3. Einbeziehung des Konzepts der Übergangsfinanzierung: Es gibt eine überwältigende Unterstützung (72 Prozent der Befragten) für die Einführung einer speziellen Kategorie für Produkte, die auf den nachhaltigen Übergang ausgerichtet sind und das Nachhaltigkeitsprofil der Vermögenswerte, in die sie investieren, verbessern wollen.
  4. Neutrale Kriterien für alle Asset-Klassen: Die Befragten wiesen darauf hin, dass die zugrunde liegenden Kriterien anlagenneutral sein müssen und für alle Arten von Finanzprodukten gelten sollen.

Diese vier Grundsätze reflektieren auch die wesentlichen Schwerpunkte der BVI-Position, was uns für die weitere Diskussion optimistisch stimmt.

Es ist noch unklar, wann die Kommission ein konkretes Konzept zur Überarbeitung der SFDR vorstellen wird. Sie hat zunächst die EU-Plattform für nachhaltige Finanzen mit weiteren Arbeiten zu den Produktkategorien beauftragt. Ein Bericht der EU-Plattform soll bis Ende Juni 2024 vorliegen.


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