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BVI Bestellcenter
Der BVI stellt umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Neben Basisinformationen zur Kapitalanlage in Investmentfonds bieten wir vertiefende Dokumente in verschiedenen Bereichen.
Alle Materialien können im Bereich Publikationen bestellt oder heruntergeladen werden.
Bundestag beschließt KAGB
Am 16. Mai 2013 hat der Deutsche Bundestag das AIFM-Umsetzungsgesetz gemäß der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Planmäßig soll das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum 22. Juli 2013 in Kraft treten.
Die tägliche Ausgabe und Rücknahme von Anteilen offener Immobilienfonds bleiben erhalten. Für neu ausgegebene Anteile an OIF wird es entgegen früherer Entwürfe keinen Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr geben.
Des Weiteren können Anleger mit einem beabsichtigten Investitionsvolumen ab 10 Millionen Euro ohne weitere Voraussetzungen in Spezialfonds investieren.
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
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Hochfrequenzhandelsgesetz veröffentlicht
Das Hochfrequenzhandelsgesetz ist am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hochfrequenzhändler unterliegen nunmehr einer Erlaubnispflicht. Die im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehenen Änderungen zu den Organisationspflichten für den algorithmischen Handel gelten auch für Fondsgesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften. Diese organisatorischen Anforderungen treten für Fondsgesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften am 14. November 2013 in Kraft.
Fondsbranche sammelt im ersten Quartal 38,9 Mrd. Euro ein
Im ersten Quartal 2013 haben Anleger den Fondsgesellschaften per Saldo 38,9 Mrd. Euro anvertraut. Das ist der beste Jahresauftakt seit 2007. Vom Neugeschäft entfallen 23,0 Mrd. Euro auf Spezialfonds, 14,0 Mrd. Euro auf Publikumsfonds und 2,0 Mrd. Euro auf Mandate (Vermögen außerhalb von Investmentfonds).
Mitglieder
Vollmitglieder
Vollmitglied des BVI können Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Holdinggesellschaften werden.
Genaueres regelt die Satzung des BVI.
Der BVI bietet seinen 78 Mitgliedern zahlreiche praktische Vorteile. Durch laufende Informationen, wie zum Beispiel den exklusiven Newsletter, sind die BVI Mitglieder stets über Veränderungen im rechtlichen und politischen Umfeld informiert. Das umfangreiche Seminarangebot des BVI reicht von der Vermittlung der Grundlagen über Investmentfonds bis hin zu den Details rechtlicher Veränderungen. In den Ausschüssen werden Lösungen für aktuelle branchenrelevante Themen erarbeitet. Die BVI Investmentstatistik sowie zahlreiche andere statistische Erhebungen geben eine umfassende Übersicht des deutschen Investmentmarktes. Persönliche Beratungen durch die Rechts- und Steuerexperten sowie der formlose Austausch bei Veranstaltungen des BVI runden das Angebot für Mitglieder ab.
Informationsmitglieder
Unternehmen und Privatpersonen, die nicht ordentliches Mitglied werden können, steht die Informationsmitgliedschaft offen. Diese Möglichkeit haben auch Unternehmen mit Sitz im Ausland. Momentan hat der BVI rund
125 Informationsmitglieder, darunter Kreditinstitute, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltssozietäten und IT-Dienstleister. Sie profitieren von zahlreichen Dienstleistungen des BVI.
Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft im BVI stehen wir Ihnen unter mitgliederservice@remove-this.bvi.de zur Verfügung.
