Mitglieder

Vollmitglieder

Vollmitglied des BVI können Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften und Holdinggesellschaften werden.

Genaueres regelt die Satzung des BVI.

Der BVI bietet seinen 78 Mitgliedern zahlreiche praktische Vorteile. Durch laufende Informationen, wie zum Beispiel den exklusiven Newsletter, sind die BVI Mitglieder stets über Veränderungen im rechtlichen und politischen Umfeld informiert. Das umfangreiche Seminarangebot des BVI reicht von der Vermittlung der Grundlagen über Investmentfonds bis hin zu den Details rechtlicher Veränderungen. In den Ausschüssen werden Lösungen für aktuelle branchenrelevante Themen erarbeitet. Die BVI Investmentstatistik sowie zahlreiche andere statistische Erhebungen geben eine umfassende Übersicht des deutschen Investmentmarktes. Persönliche Beratungen durch die Rechts- und Steuerexperten sowie der formlose Austausch bei Veranstaltungen des BVI runden das Angebot für Mitglieder ab.

Informationsmitglieder

Unternehmen und Privatpersonen, die nicht ordentliches Mitglied werden können, steht die Informationsmitgliedschaft offen. Diese Möglichkeit haben auch Unternehmen mit Sitz im Ausland. Momentan hat der BVI rund
125 Informationsmitglieder, darunter Kreditinstitute, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltssozietäten und IT-Dienstleister. Sie profitieren von zahlreichen Dienstleistungen des BVI. 

Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft im BVI stehen wir Ihnen unter mitgliederservice@remove-this.bvi.de zur Verfügung.