Gut 17 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erwerben einen Anspruch auf Betriebsrente.
Demnach besteht beim Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung weiterhin
Verbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere für die Mitarbeiter der kleinen und mittleren Betriebe.
Hier ist, im Gegensatz zu den großen Konzernen, betriebliche Altersversorgung noch keineswegs eine
Selbstverständlichkeit. Gerade in den vergangenen Jahren ist Stagnation festzustellen, und der
Handlungsbedarf gerade im Hinblick auf die vielen Millionen Beschäftigten in Kleinbetrieben unter
10 Mitarbeitern ist unverändert groß. Deshalb ist es kurzfristig geboten, in der betrieblichen
Altersversorgung neue Impulse zu setzen.
Direktfondsrente bringt neue Impulse in betriebliche Altersversorgung
- Direktfondsrente lehnt sich an Direktversicherung an
- Versorgungsträger ist eine Kapitalanlagegesellschaft
- keine zusätzliche Insolvenzabsicherung durch Pensionssicherungsverein erforderlich
- Beitragsgarantie wie bei Riester-Rente
- Direktfondsrente führt zur Erhöhung des Verbreitungsgrades in der betrieblichen
Altersversorgung
Dieser Lösungsweg ist einfach umsetzbar, er ist erfolgversprechend und bedarf keiner
zusätzlichen Förderung.
Fondsbasierte Vorsorgekonzepte sind – siehe Riester-Rente, in der sich Investmentfonds
erfolgreich etabliert haben – für einen Teil der Bevölkerung ein Angebot, das nicht nur akzeptiert
wird, sondern gegenüber Versicherungslösungen den Vorzug erhält.
Was bei Riester an Wahlmöglichkeiten besteht, fehlt in der betrieblichen
Altersversorgung – obwohl ein großer Teil der Arbeitnehmer durchaus gerne von Investment-Sparplänen
in der betrieblichen Altersvorsorge profitieren würde. Dies hat eine in 2009 vom BVI in Auftrag
gegebene Umfrage ergeben: sechs von zehn befragten Arbeitnehmern haben sich für die Schaffung
von Wahlmöglichkeiten ausgesprochen.