
Eine Broschüre stellt die Vorzüge der Riester-Rente mit Investmentfonds dar.
mehr...| Betriebliche Altersversorgung
Investmentfonds dürfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bisher nicht als eigener Durchführungsweg eingesetzt werden. Dies heißt jedoch nicht, dass Investmentfonds in der betrieblichen Altersversorgung keine Rolle spielen, im Gegenteil: Die Versicherungen und die versicherungsförmigen Durchführungswege gehören zu den größten institutionellen Anlegern in Spezialfonds. Zunehmend zum Einsatz kommen Investmentfonds – ohne dass der Gesetzgeber dies allerdings ausdrücklich geregelt hat – im Rahmen der Direktzusage. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten finden sich in der Bilanz des Arbeitgebers wieder – und werden dort zunehmend lästig, denn nach internationalen Rechnungslegungsstandards belasten sie die Unternehmenskennzahlen und damit unter anderem die Rating-Einstufung international operierender Unternehmen. Die Lösung besteht in der Auslagerung der Verbindlichkeiten im Wege einer Treuhandlösung, bekannt unter dem Begriff Contractual Trust Arrangements ("CTAs"). Für diese CTAs übernimmt häufig eine Kapitalanlagegesellschaft die Vermögensverwaltung. Die Erfahrungen mit der Riester-Rente haben gezeigt, dass Investmentprodukte grundsätzlich in
der Lage sind, die maßgeblichen Anforderungen an Altersvorsorgeprodukte zu erfüllen und auch die
besonderen Kriterien betrieblicher Leistungen darzustellen. Daher ist es ordnungspolitisch nicht
haltbar, die Investmentbranche von diesem Geschäftsfeld auszuschließen. Der BVI setzt sich dafür
ein, dass der Gesetzgeber geeignete Fondssparpläne als gleichberechtigte Variante zu den
herkömmlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkennt. |
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Altersvorsorge mit Investmentfonds enthalten unsere FAQ.
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