2,6 Mio. Deutsche profitieren von Riester-Rente mit Fonds

Eine Broschüre stellt die Vorzüge der Riester-Rente mit Investmentfonds dar.

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Betriebliche Altersversorgung
 


In der betrieblichen Altersvorsorge werden fünf Durchführungswege angeboten:

 
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds (kein Investmentfonds, sondern reguliert nach Versicherungsaufsichtsgesetz) 
  • Direktversicherung
 

Investmentfonds dürfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bisher nicht als eigener Durchführungsweg eingesetzt werden. Dies heißt jedoch nicht, dass Investmentfonds in der betrieblichen Altersversorgung keine Rolle spielen, im Gegenteil: Die Versicherungen und die versicherungsförmigen Durchführungswege gehören zu den größten institutionellen Anlegern in Spezialfonds.

 

Zunehmend zum Einsatz kommen Investmentfonds – ohne dass der Gesetzgeber dies allerdings ausdrücklich geregelt hat – im Rahmen der Direktzusage. Die daraus resultierenden Verbindlichkeiten finden sich in der Bilanz des Arbeitgebers wieder – und werden dort zunehmend lästig, denn nach internationalen Rechnungslegungsstandards belasten sie die Unternehmenskennzahlen und damit unter anderem die Rating-Einstufung international operierender Unternehmen. Die Lösung besteht in der Auslagerung der Verbindlichkeiten im Wege einer Treuhandlösung, bekannt unter dem Begriff Contractual Trust Arrangements ("CTAs"). Für diese CTAs übernimmt häufig eine Kapitalanlagegesellschaft die Vermögensverwaltung.

 

Die Erfahrungen mit der Riester-Rente haben gezeigt, dass Investmentprodukte grundsätzlich in der Lage sind, die maßgeblichen Anforderungen an Altersvorsorgeprodukte zu erfüllen und auch die besonderen Kriterien betrieblicher Leistungen darzustellen. Daher ist es ordnungspolitisch nicht haltbar, die Investmentbranche von diesem Geschäftsfeld auszuschließen. Der BVI setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber geeignete Fondssparpläne als gleichberechtigte Variante zu den herkömmlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkennt.
 

 
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