2,6 Mio. Deutsche profitieren von Riester-Rente mit Fonds

Eine Broschüre stellt die Vorzüge der Riester-Rente mit Investmentfonds dar.

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Individuelle Wahlfreiheit
 

Auf die individuelle Situation abstellen 

 

Der Lebensstil in Deutschland ist individueller geworden. Für jeden Einzelnen gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen, sei es bezüglich des Familienstandes oder des vorhandenen Vermögens. Auf diese Unterschiede sollte auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Rücksicht genommen werden.

 

Eine pauschale Vorschrift, so genannte biometrische Risiken (Langlebigkeit, Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeit) in jedem Fall abdecken zu müssen, macht daher wenig Sinn.

 
Langlebigkeitsrisiko
 

Das so genannte Langlebigkeitsrisiko ist während des Ansparvorgangs völlig irrelevant. Erst bei Eintritt in den Ruhestand ist über die Verwendung des angesparten Altersvorsorgekapitals unter Berücksichtigung der individuellen Situation zu entscheiden. Hier sollte Wahlfreiheit bestehen zwischen der Kapitalauszahlung, dem Erwerb einer Rentenversicherung oder dem Abschluss eines Auszahlplans, wie dies innerhalb des AS-Systems möglich ist.

 
Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeit
 

Ein Hinterbliebenenschutz im Todesfall ist nicht per se eine unabdingbare Voraussetzung für Alterssicherung. Warum sollte beispielsweise ein 45jähriger Single dazu verpflichtet werden, Teile seiner Sparbeiträge für einen Hinterbliebenenschutz abzuzweigen, den er nicht benötigt? Umgekehrt kann ein Anleger, der allein eine Familie zu versorgen hat, den für ihn adäquaten Versicherungsschutz beispielsweise in Form einer Risikolebensversicherung nach seinen individuellen Bedürfnissen hinzukaufen.

 

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicherlich vernünftig. Allerdings sollte hier - wie bei der Abdeckung der anderen biometrischen Risiken auch - eine Über-Versicherung vermieden werden. Wer beispielsweise privat die für ihn relevanten Versicherungen bereits abgeschlossen hat, sollte nicht noch einmal im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung hierzu gezwungen werden.

 
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