2,6 Mio. Deutsche profitieren von Riester-Rente mit Fonds

Eine Broschüre stellt die Vorzüge der Riester-Rente mit Investmentfonds dar.

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Rürup-Rente mit Investmentfonds

 

Grundlagen

 
Im Jahr 2005 wurde mit dem Alterseinkünftegesetz das Angebot der staatlich geförderten Altersvorsorge um die “Rürup-Rente” oder auch “Basisrente” erweitert. Dabei handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag auf kapitalgedeckter Basis, dessen Leistungsumfang der gesetzlichen Rente nachgebildet ist. Das bedeutet: Auszahlungen können nur in Gestalt einer lebenslangen Leibrente erfolgen; die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Möglich ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise die Absicherung von Hinterbliebenen.
 


Anbieterkreis


Mit dem Jahressteuergesetz 2007 konnte erreicht werden, dass die maßgebliche Vorschrift des Einkommensteuergesetzes durch Bezugnahme auf den Anbieterkreis für Produkte der "Riester-Rente" wettbewerbsneutral gefasst wurde. Damit können jetzt alle umfassend regulierten und überwachten Finanzdienstleistungsunternehmen, die nach Wertung des Gesetzgebers geeignet sind, Alters- sicherungsprodukte anzubieten, unmittelbar in diesem Bereich tätig werden. Derzeit werden Rürup-Produkte, die die Beitragsphase ohne Einsatz einer Versicherung ausschließlich über Investmentfonds realisieren, von Deka Investment, DWS Investment und Allianz Global Investors angeboten. Seit Anfang des Jahres 2010 ist eine Zertifizierung der Vertragsbedingungen von Rürup-Renten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Hierdurch wird den Finanzämtern die Prüfung erleichtert, ob die Verträge den einkommensteuerlichen Anforderungen entsprechen und somit die Beiträge vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Die von den Kapitalanlagegesellschaften angebotenen Rürup-Renten auf der Grundlage von Investmentfonds habe alle das Zertifizierungsverfahren bei der BaFin erfolgreich durchlaufen.
 

Zunächst waren Rürup-Renten gesetzlich auf die rechtliche Ausgestaltung als Versicherungsverträge festgelegt. Durch Kooperation mit Versicherungsunternehmen gelang es Kapitalgesellschaften, attraktive Asset Management-Lösungen im rechtlichen "Mantel“ fondsgebundener Versicherungsverträge zu realisieren, um die Ertragskraft der Investmentanlage möglichst effektiv auch für die Rürup-Rente nutzbar zu machen.
 


Steuerliche Förderung


Beiträge zu Rürup-Verträgen können innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Jahr für Jahr steht hierfür ein Betrag von 20.000 Euro zur Verfügung - auf den allerdings auch Beiträge zu verschiedenen anderen Alterssicherungssystemen, etwa der gesetzlichen Rentenversicherung, angerechnet werden. Damit profitieren insbesondere Selbständige von dem System, die keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen und grundsätzlich die vollen 20.000 Euro zugunsten einer Rürup-Rente verwenden können. Aber auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte werden in der Regel Spielraum für steuerliche Vergünstigungen auf Rürup-Beiträge haben. Im Jahr 2008 sind die Beiträge innerhalb dieser Höchstgrenze zu 66 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig. Der abzugs- fähige Anteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass ab dem Jahr 2025 die Beiträge zu 100 Prozent die Steuerlast mindern können.
 

Im Gegenzug unterliegen die Rentenleistungen aus Rürup-Verträgen – ebenso wie solche aus der gesetzlichen Rente – einer gestaffelt ansteigenden Besteuerung als "sonstige Einkünfte". Renten, die im Jahr 2008 beginnen, sind lebenslang zu 56 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich für jedes spätere Renteneintrittsjahr bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte, anschließend jährlich um einen Prozentpunkt, bis ab dem Jahr 2040 die Rentenleistungen vollständig der Besteuerung unterworfen sind.
 

Von diesem System profitieren insbesondere diejenigen, die im Ruhestand angesichts geringerer Einkünfte einem niedrigeren persönlichen Steuersatz unterliegen als während ihrer Erwerbstätigkeit, da so ihre Steuerbelastung insgesamt sinkt.


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