Die Berechnungsvorschriften für den Synthetischen Risiko-Rendite-Indikator innerhalb der von der europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA, vormals CESR) ab 1. Juli 2011 vorgeschriebenen "wesentlichen Anlegerinformation" (KID: Key Investor Information Document) stellen sich je nach Fondskategorie unterschiedlich dar, das heißt, Art und Umfang der erforderlichen Rechnungen hängen davon ab, welcher der fünf von ESMA vordefinierten Kategorien ein Fonds angehört. In der Praxis ergaben sich zahlreiche Fragen, wie eine korrekte Kategorisierung vorzunehmen ist. Um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, hat der BVI einen Leitfaden entwickelt, der neben einem kurzgefassten Entscheidungsbaum auch umfassende Erläuterungen zum theoretischen Hintergrund der Empfehlungen umfasst. Sie leiten sich ab aus dem Gedankengebäude der Strategischen Asset Allocation (SAA) und verstehen sich als unverbindliche Hilfestellung, wenn es im Einzelfall in der Anwendung der ESMA-Kriterien zu Zweifeln und Unklarheiten kommen sollte.