Die BVI-Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlagegesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.
Die BVI-Wohlverhaltensregeln, die seit 20. Januar 2010 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) zur Auslegung des Investmentgesetzes herangezogen werden, beziehen sich inhaltlich auf die gesetzlichen Verhaltenspflichten gemäß § 9 InvG (z.B. Handeln im ausschließlichen Interesse der Anleger, Stimmrechtsausübung, Vermeidung von Interessenkonflikten, marktgerechte Ausführung von Geschäften). Die Anforderungen gelten somit für alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften.