Die BVI-Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlagegesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.
Seit dem 20. Januar 2010 zieht die BaFin die inzwischen nochmals überarbeiteten BVI-Wohlverhaltensregeln bei der Auslegung der gesetzlichen Verhaltenspflichten gemäß § 9 Investmentgesetz heran. Unter den Teil l der Publikation "Handeln im Interesse der Anleger – Regelbuch für Kapitalanlagegesellschaften" fallen zum Beispiel Bestimmungen zum Handeln im ausschließlichen Interesse der Anleger, zur Stimmrechtsausübung, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur marktgerechten Ausführung von Geschäften.
Nicht von der BaFin-Erklärung erfasst sind die bisherigen Wohlverhaltensregeln, soweit sie über den Normgehalt des Investmentgesetzes hinausgehen. Der Teil ll der Publikation "Handeln im Interesse der Anleger – Regelbuch für Kapitalanlagegesellschaften" besteht als echte Selbstregulierung der Branche fort. Für den Anleger sind sie nicht weniger relevant: So sollen beispielsweise die Kapitalanlagegesellschaften klar, umfassend und verständlich über die Anlagepolitik der Produkte informieren.