
Gute Gründe gibt es genug, sich mit Geldanlage zu beschäftigen. mehr...
| Basiswissen Erfahren Sie mehr zur Fondsauswahl, zu Vermögenswirksamen Leistungen (VL) und der Anlage
von Mündelgeld in Fonds. |
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Anteilscheine von Publikumsfonds können von jedermann erworben werden. Es werden u.a. folgende
Fondsarten unterschieden: Aktien-, Renten-, Misch-, Geldmarkt- sowie Offene Immobilienfonds. |
Erträge und Gewinne unterliegen auf Fondsebene grundsätzlich keiner Besteuerung.
Steuerpflichtige Erträge werden vielmehr beim Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung
erfasst, egal ob sie vom Fonds ausgeschüttet oder thesauriert werden. |
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Hier finden Sie Gesetzestexte und gesetzliche Rahmenbedingungen, die Investmentfonds
betreffen. |
Spezialfonds werden für institutionelle Anleger aufgelegt. Das Investmentgesetz definiert sie
als Fonds, deren Anteile nicht von "natürlichen Personen", also einzelnen Menschen, erworben
werden dürfen. |