BVI-Grundlagenstudie 2009

Kostentransparenz und Insolvenzsicherheit ausschlaggebend
72 Prozent aller Investmentfondsbesitzer in Deutschland erwerben ihre Fondsanteile über Banken und Sparkassen.

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Fonds für institutionelle Anleger (Spezialfonds)
 

Spezialfonds werden für institutionelle Anleger aufgelegt. Das Investmentgesetz definiert sie als Sondervermögen, deren Anteile auf Grund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft ausschließlich von Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Alle übrigen Sondervermögen gelten als Publikums-Sondervermögen.

 

Da Privatanleger grundsätzlich keine Anteile an Spezial-Sondervermögen halten dürfen und viele Institutionelle bereits anderweitig gesetzlich reguliert sind, gelten für Spezialfonds im Vergleich zu Publikumsfonds weitaus liberalere Rahmenbedingungen. Spezialfonds ist es grundsätzlich möglich, alle nach dem Investmentgesetz zulässigen Vermögensgegenstände zu erwerben. Spezialfonds brauchen bis auf wenige Ausnahmen keine Anlagegrenzen zu beachten und müssen geringere administrative Pflichten erfüllen als Publikumsfonds.

 

Institutionelle Anleger sind z.B. Lebensversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen, berufsständische und kirchliche Versorgungswerke, Unternehmen - insbesondere bei der Anlage von Pensionsgeldern -, Stiftungen, Verbände sowie kirchliche und andere karitative Einrichtungen.

 

Der erste (Wertpapier-)Spezialfonds wurde 1968 aufgelegt. In den Achtziger Jahren kamen die Immobilien-Spezialfonds dazu.

 

Weiter Informationen finden Sie in unserem Flyer "Spezialfonds - maßgeschneiderte Vermögensverwaltung für institutionelle Anleger".

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