Der Begriff "Altersvorsorge-Sondervermögen" (AS), den der Gesetzgeber für das Altersvorsorge-System gewählt hat, entspricht materiell dem Begriff "Pensions-Sondervermögen", der in Veröffentlichungen vor dem in Kraft treten des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. April 1998 verwendet wurde.
Mit der Einführung von Altersvorsorge-Sondervermögen wurde erstmals ein so genannter "Zielfonds“ realisiert. Im Unterschied zu den bisherigen Sondervermögenstypen, die jeweils auf einen bestimmten Anlagemarkt ausgerichtet sind, bieten Altersvorsorge-Sondervermögen ein zusätzliches Instrument für das langfristige Ziel der Altersvorsorge an.
Kurzfassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Altersvorsorge-Sondervermögen
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