
Kostentransparenz und Insolvenzsicherheit ausschlaggebend
72 Prozent aller Investmentfondsbesitzer in Deutschland erwerben ihre Fondsanteile über Banken und Sparkassen.
| Infrastruktur-Fonds (ÖPP-Fonds) Infrastruktur-Fonds verwenden ihre Mittel hauptsächlich zum Erwerb von Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften. ÖPP-Projektgesellschaften sind im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften (ÖPP) tätige Gesellschaften, die zu dem Zweck gegründet wurden, Anlagen oder Bauwerke zu errichten, zu sanieren, zu betreiben oder zu bewirtschaften, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Als Öffentlich Private Partnerschaft versteht man hierbei im Allgemeinen eine langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (z.B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken sachgerecht verteilt werden. Weiterer Anlageschwerpunkt neben Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften sind Immobilien, die ebenfalls der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen müssen. In engen Grenzen können auch Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile und Derivate zu Absicherungszwecken erworben werden. Die Auflegung von Infrastruktur-Fonds ist seit Inkrafttreten des Investmentänderungsgesetzes am
28. Dezember 2007 möglich. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Öffentlich Privaten
Partnerschaften vom 1. September 2005 (ÖPP-Beschleunigungsgesetz) hatte man in Deutschland
begonnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit von privaten Investoren und der
Öffentlichen Hand zu verbessern. Bisher ist der ÖPP-Markt aufgrund der hohen Investitionsvolumen
privaten Investoren jedoch verschlossen geblieben. Durch die Einführung von Infrastruktur-Fonds
soll nunmehr auch dem Privatanleger die Investition in ÖPP-Projekte ermöglicht werden. Zugleich
soll der ÖPP-Markt mit den notwendigen finanziellen Mitteln versorgt werden, um so den Bedarf an
modernen öffentlichen Infrastrukturen zu decken. |
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