
Kostentransparenz und Insolvenzsicherheit ausschlaggebend
72 Prozent aller Investmentfondsbesitzer in Deutschland erwerben ihre Fondsanteile über Banken und Sparkassen.
| Offene Immobilienfonds Offene Immobilienfonds legen ihre Mittel in überwiegend gewerblich genutzten Objekten an, wobei
die Anzahl der ausgegebenen Anteile, im Gegensatz zu geschlossenen Fonds, nicht begrenzt ist.
Das Portfolio besteht aus zahlreichen Grundstücken. Die Fonds-Manager achten dabei auf eine
ausgewogene Streuung nach Größe, Nutzungsart, Branche der Mieter, Alter und Standorten der Gebäude.
Ein bestimmter Anteil des Vermögens wird auch in liquiden Mitteln, wie etwa verzinslichen
Wertpapieren gehalten, um z.B. günstige Kaufgelegenheiten zu nutzen sowie Bestandsoptimierungen und
Ausschüttungen durchführen zu können. Zur Wertentwicklung tragen Miet- und Zinseinnahmen sowie die,
in der Regel steuerfreien, Wertsteigerungen der Immobilien bei.
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Der mit dem Direktbesitz verbundene Arbeitsaufwand wie Vermietung, Verwaltung und Instandhaltung
wird beim Offenen Immobilienfonds von der Investmentgesellschaft übernommen. Der Anleger erspart
sich damit gegenüber dem Direktinvestor die Bemühungen um die Anfangs- und Abschluss-Vermietung,
den Ärger mit Mietern, die Sorge um die Durchführung notwendiger Reparaturen und nicht zuletzt die
kaufmännische Verwaltung. Bei einem Immobilienfonds kann aufgrund der Kostendegression bei einer
Vielzahl verwalteter Objekte die Verwaltung wesentlich wirtschaftlicher durchgeführt werden, als
dies bei Einzelobjekten möglich ist. Der Abschluss langfristiger, indexierter Mietverträge gewährleistet einen optimalen Inflationsschutz. Die durchschnittliche jährliche Wertentwicklung Offener Immobilienfonds lag in den vergangenen drei Jahrzehnten im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie die Inflationsrate.
Die Offenen Immobilienfonds bieten auch steuerliche Vorteile. Der von den Offenen
Immobilienfondsgesellschaften erwirtschaftete Anlageerfolg setzt sich aus Zinsen, Mieteinnahmen und
Wertsteigerungen der Immobilien zusammen. Zins- und Mieterträge hat der Anleger als Einkünfte aus
Kapitalvermögen zu versteuern. Die Wertsteigerungen bleiben bei einem Erwerb bis zum 31.12.2008 und
einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Offene Immobilienfonds sind vor allem für diejenigen
Anleger interessant, die ihren Steuerfreibetrag bereits zu einem großen Teil ausgeschöpft haben.
Aber auch nach Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 können Offene Immobilienfonds
gegenüber der Direktanlage in Immobilien steuerliche Vorteile bieten. Mieteinnahmen aus der
Direktanlage in Immobilien unterfallen als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ dem
persönlichen Steuersatz des Anlegers, der oftmals über dem der Abgeltungsteuer von 25% liegt.
Daneben nutzen Offene Immobilienfonds neben den gesetzlichen Abschreibungsmöglichkeiten im Inland
ebenfalls die meist niedrigeren Steuersätze auf Mieterträge im Ausland. Die daraus erwachsenen
Steuervorteile geben die Fondsgesellschaften an ihre Anleger weiter. | |
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