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Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzesunvereinbar ist. Mit dem Alterseinkünftegesetz setzte die Bundesregierung das Urteil des Gerichts um, da der Gesetzgeber dazu verpflichtet wurde, spätestens mit Wirkung ab 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. Im Kern stand die Kritik, dass Pensionen voll zu versteuern seien, während Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterlägen. Zugleich hat der Gesetzgeber die die Bedingungen für die Altersvorsorge verbessert und die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Stichwort Riester-Rente) erhöht.
Das Alterseinkünftegesetz wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 9. Juli 2004 veröffentlicht.