So geht Geldanlage!

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Recht
 

Die deutschen Investmentgesellschaften unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Das Gesetz stellt den Schutz des Investmentsparers sicher und beseitigt steuerliche Nachteile im Vergleich zur Direktanlage, die sich anderenfalls durch die Zwischenschaltung des Investmentfonds ergeben würden.

 

Über die Einhaltung der Gesetze wacht auf staatlicher Seite vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Vorsicht vor dem grauen Markt!). Innerhalb der Kapitalanlagegesellschaft kontrollieren Mitarbeiter der Abteilung Innenrevision die Geschäfte. Ein externer Wirtschaftsprüfer wiederum prüft deren Arbeit.

 

Hier finden Sie Gesetzes-Texte (als Lesefassung) und gesetzliche Rahmenbedingungen rund um das Thema Investmentfonds.
 

Investmentgesetz (InvG)

     

Offene Immobilienfonds

Mustergeschäftsordnung für die Sachverständigen-Ausschüsse von Immobilien-Sondervermögen


Die im BVI zusammengeschlossenen Immobilien-KAGs haben in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Empfehlung einer Mustergeschäftsordnung gemäß § 77 Abs. 1 a Investmentgesetz erarbeitet.
Diese Mustergeschäftsordnung ist von den Mitgliedsgesellschaften bei der Verabschiedung der die Tätigkeit ihrer Sachverständigenaus- schüsse regelnden Geschäftsordnungen zugrunde zu legen.
 

Weitere Gesetze
   
Europäische Union
 

Geltende Richtlinien
  

Verordnungen/Richtlinien
   
Aufsichtspraxis
 


 

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