
Gute Gründe gibt es genug, sich mit Geldanlage zu beschäftigen. mehr...
| Besteuerung inländischer Investmentfonds Investmentfonds erwirtschaften Erträge und Gewinne. Zu den Erträgen zählen bspw. Dividenden, Zinsen oder bei Offenen Immobilienfonds Mieteinnahmen. Daneben versucht der Fonds u.a. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder aus Termingeschäften zu erzielen. Die Erträge und Gewinne werden entweder an den Anleger ausbezahlt (Ausschüttung) oder vom Fonds wieder angelegt (Thesaurierung). Erträge und Gewinne unterliegen auf Fondsebene grundsätzlich keiner Besteuerung.
Steuerpflichtige Erträge werden vielmehr beim Anleger erfasst, egal ob sie vom Fonds ausgeschüttet
oder thesauriert werden. Die Fondsgesellschaften veröffentlichen zur Information des Anlegers im
Jahresbericht (Bekanntmachung), welche Beträge pro Fondsanteil zu versteuern sind. Diese kann man
mit der Anzahl seiner Fondsanteile multiplizieren, um zu ermitteln, was man zu versteuern hat und
welche Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Am 1. Januar 2009 traten die Regelungen zur so genannten Abgeltungsteuer in Kraft. Kapitalerträge, zu denen auch Veräußerungsgewinne gehören, sind von Privatanlegern mit 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) zu versteuern. Dabei erfolgt dann in der Regel der Steuerabzug direkt durch die depotführende Stelle, so dass in vielen Fällen keine Angaben in der Steuererklärung mehr erforderlich sind.
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Der BVI Wegweiser zur Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2010 richtet sich
an Anleger, die Investmentanteile in ihrem Privatvermögen halten, und die mit ihren Einkünften
unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Broschüre ist kostenfrei im Bestellcenter
abrufbar und steht als PDF-Datei unter dem folgenden Link bereit. |
Die hier zum Download angebotene Broschüre "Investmentfonds im Betriebsvermögen. Steuerliche Hinweise 2010 für inländische institutionelle Anleger" soll institutionellen Anlegern den praktischen Umgang mit Investmentfonds in der Bilanz und der
Steuererklärung erleichtern.
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Bei Interesse an den vom BVI zwischen 1997 und 2005 veröffentlichten Fondsverzeichnissen mit den steuerlich relevanten Daten für Publikumsfonds nehmen Sie bitte per E-Mail unter info@bvi.de Kontakt mit uns auf.
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Die Besteuerung von Fondserträgen ist seit 2004 im Wesentlichen im Investmentsteuergesetz
(InvStG) geregelt.
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