BVI-Grundlagenstudie 2009

Kostentransparenz und Insolvenzsicherheit ausschlaggebend
72 Prozent aller Investmentfondsbesitzer in Deutschland erwerben ihre Fondsanteile über Banken und Sparkassen.

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Funktionsweise
 

Die Umsetzung der Investmentidee funktioniert - vereinfacht - wie folgt: Eine Investmentgesellschaft wählt unter Chance-, Risiko- und Sicherheitsaspekten Aktien, verzinsliche Wertpapiere oder Immobilien aus. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die breite Streuung. Sie ermöglicht, eventuelle kurzfristige Schwächen bei einzelnen Titeln durch eine gute Entwicklung bei anderen aufzufangen.

 

Ein einzelner Anleger hat gewöhnlich nicht genug Geld, um bei seiner Vermögensanlage das Risiko im erforderlichen Umfang zu streuen. Deshalb zahlt er stattdessen, wie viele andere Anleger auch, in einen gemeinsamen Topf ein, den Fonds. Die Anleger können dabei Einmalbeträge oder regelmäßige Sparplanraten in den Fonds fließen lassen.

 

Je nach Höhe der Einlage erhält der Anleger Fondsanteile und ist damit am Fondsvermögen beteiligt. Die laufenden Geschäfte, also Kauf und Verkauf von Aktien, verzinslichen Wertpapieren oder Immobilien usw. führt das Fondsmanagement durch und erstattet darüber regelmäßig Bericht.

  
Investmentdreieck
 

Ein solcher (Investment-)Fonds wird übrigens strikt vom eigenen Vermögen und den anderen Fonds der Kapitalanlagegesellschaft abgetrennt oder gesondert. Sondervermögen ist daher auch eine gängige Bezeichnung für das eingebrachte und erwirtschaftete Geld aller Anleger.

 

Investmentfonds werden von in- und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten, auch Kapitalanlagegesellschaften genannt. Sie haben die wichtigste Aufgabe, die Verwaltung des Fondsvermögens. Eine weitere Beteiligte ist die Depotbank. Ihre Aufgabe ist es, das Fondsvermögen sicher zu verwahren, den Anteilpreis börsentäglich zu berechnen, sowie die Einhaltung der Anlagerichtlinien zu überwachen. Diese drei Akteure werden auch unter dem Begriff Investment-Dreieck zusammengefasst.

 

Im Interesse der Anleger überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde alle beteiligten Akteure.

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