BVI-Grundlagenstudie 2009

Kostentransparenz und Insolvenzsicherheit ausschlaggebend
72 Prozent aller Investmentfondsbesitzer in Deutschland erwerben ihre Fondsanteile über Banken und Sparkassen.

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Gesetzlicher Schutz
 

Die deutschen Investmentgesellschaften unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Das Gesetz stellt den Schutz des Investmentsparers sicher und beseitigt steuerliche Nachteile im Vergleich zur Direktanlage, die sich anderenfalls durch die Zwischenschaltung des Investmentfonds ergeben würden.

 

Über die Einhaltung der Gesetze wacht auf staatlicher Seite vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Innerhalb der Kapitalanlagegesellschaft kontrollieren Mitarbeiter der Abteilung Innenrevision die Geschäfte. Ein externer Wirtschaftsprüfer wiederum prüft deren Arbeit.

 
Gesetze
 

Im Detail:

   
Grauer Kapitalmarkt
 

Vorsicht vor dem grauen Markt!


Vorsicht vor den schwarzen Schafen, dem sog. grauen Markt auf dem Finanzmarkt.  Er ist frei von staatlicher Regulierung und Überwachung. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Anleger ihr gesamtes Anlagekapital auf Grund von Veruntreuung und Betrug verlieren.

 

Damit der Anleger leichter zwischen seriösen und unseriösen Anbietern unterscheiden kann, hat der Gesetzgeber eine Art Gütesiegel für bestimmte Begriffe eingeführt. Sie dürfen ausschließlich von Gesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes geführt werden.

 

Informationen über den grauen Kapitalmarkt finden Sie z.B.. :

   

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