Ausgabeaufschlag

 

Den Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds zahlt der Anleger, wenn er einen Fonds oder Fondsanteil kauft. Dieser Aufschlag deckt die Beratungs- und Vertriebskosten. Er ist die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis. Im Verkaufsprospekt wird der Ausgabeaufschlag in Prozent angegeben. Jede Kapitalanlagegesellschaft kann nach Belieben die Höhe des Ausgabeaufschlages festlegen. In der Praxis haben sich aber bestimmte Gebührensätze durchgesetzt.

 

Grundsätzlich gilt: Je länger die Anlagedauer, umso geringer wirkt sich der Ausgabeaufschlag bei der Rendite aus. Mit anderen Worten, Fonds mit höherem Ausgabeaufschlag sind für langfristige Anlagen gedacht. Übrigens denken Sie auch hieran: Wenn Sie einen Sparplan haben, also jeden Monat Fondsanteile für einen bestimmten Betrag erwerben, entrichten Sie bei jeder Monatsrate auch den entsprechenden Ausgabeaufschlag.

 

Für Anleger, die eine kürzere oder mittlere Anlagedauer im Blick haben, gibt es seit einigen Jahren Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag, die „No-Load-Fonds“. Da hier aber auch Beratungs- und Vertriebskosten anfallen, zahlt der Anleger bei den „No-Load-Fonds“ meistens eine höhere Verwaltungsvergütung.

Wägen Sie vor dem Kauf von Fondsanteilen Ihre persönliche Anlagedauer, den Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsvergütung miteinander ab.

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