Am 29. April 2009 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Regulierung von "Alternative Investment Fund Managers" (AIFM-Richtlinie) vorgestellt. Dieser Vorschlag schießt an einigen Stellen über das Ziel hinaus und greift an anderen zu kurz.
Insbesondere die undifferenzierte Anwendung der Richtlinie auch auf Offene Immobilienfonds oder Spezialfonds verkennt die erheblichen strukturellen Unterschiede von regulierten Investmentfonds nach deutschem Recht einerseits und alternativen, nicht regulierten Produkten andererseits.
BVI-Stellungnahme zum Entwurf einer EU-Richtlinie für "Alternative Investment Fund Managers" (AIFM)
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