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Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen


Die Auflegung von Investmentfonds in Form eines Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögens ist seit in Kraft treten des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes am 1. April 2009 möglich. Einer erfolgreichen Umsetzung stehen in erster Linie allerdings die noch immer zu starren prozentualen Vorgaben für die einzelnen Vermögensgegenstände eines solchen Fonds entgegen. Nach Ansicht des BVI lassen es auch die zuletzt im Gesetzgebungsverfahren vorgenommenen Modifizierungen schwierig erscheinen, attraktive Produkte anzubieten bzw. potenziellen Sponsoren Anreize zu geben.

 

Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen unterscheiden sich gegenüber herkömmlichen Fondsarten. Statt Aktien zu kaufen, müssen sie nach Ablauf der Startphase von drei Jahren 60 Prozent ihrer Mittel in mittelständische und nicht börsennotierte Unternehmen investiert haben, die ihren Arbeitnehmern freiwillige Leistungen oder die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Kauf der Fondsanteile gewähren. Deshalb kann das Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen nicht unbegrenzt weltweit anlegen, sondern muss vorwiegend in kleinere deutsche Unternehmen investieren, die ihren Mitarbeitern den Erwerb solcher Fonds anbieten ("teilnehmendes Unternehmen"). Bei solchen Fonds können sich zum Beispiel mehrere Arbeitgeber einer bestimmten Branche zusammenschließen.
 

 

  • BVI-Stellungnahme vom 22. Januar 2010 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den unter anderem die Mitarbeiterbeteiligung geändert werden soll
    Die deutsche Investmentfondsbranche begrüßt die Absicht, auch die Entgeltumwandlung bei der Mitarbeiterbeteiligung vorzusehen. Gleichwohl sind weitere Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsfonds notwendig. Insbesondere gilt dies für die Vorgabe, mindestens sechzig Prozent des Fondsvermögens in sich beteiligende Unternehmen investieren zu müssen. Zudem sollten die Streuungsvorschriften und die Anlaufzeit überdacht werden.
  • BVI-Positionspapier vom September 2009
    Deutsche Investmentfondsbranche fordert Nachbesserungen bei Mitarbeiterbeteiligungsfonds
  • BVI-Eingabe an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
    vom 30. Oktober 2008

    zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)
  • BVI-Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen vom 1. August 2008
    zum Referentenentwurf eines Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes
  • BVI-Positionspapier vom April 2008
    zum Mitarbeiterbeteiligungsmodell der gemeinsamen Arbetisgruppe von CDU /CSU und SPD

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