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Zeitwertkonten 

 

Das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi II") ist am 21. Dezember 2008 verkündet worden und tritt nach und nach in Kraft.

 

Ein Großteil der für die Investmentbranche relevanten Vorschriften gilt bereits seit Anfang 2009; die übrigen Regelungen werden weitestgehend ab Jahresmitte greifen. Mit der Neuregelung sollen die Insolvenzsicherheit von Wertguthaben verbessert und ein begrenzte Portabilität eingeführt werden. Hierbei bestehen jedoch eine Reihe praktischer Fragen, um deren Klärung die Investmentbranche sich intensiv bemüht.

 

  • BVI-Stellungnahme vom 29. Oktober 2008
    Der BVI hat in seiner Stellungnahme vom 29. Oktober 2008 erneut gegen die geplanten Anlagebeschränkungen und Garantieverpflichtungen bei der Anlage von Wertguthaben ausgesprochen. Während bei langlaufenden Guthabenvereinbarungen mit festgelegtem Rückzahlungszeitpunkt grundsätzlich eine Garantiekomponente akzeptabel sei, könne bei Arrangements mit prinzipiell jederzeitiger Verfügbarkeit nur über sachgerechte Anlagevorschriften ein gesteigertes Sicherheitsniveau erreicht werden.
  • BVI-Stellungnahme vom 20. Juni 2008
    Der BVI hat massive Bedenken gegen die Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten geäußert. In seiner Stellungnahme vom 20. Juni 2008 zum Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" weist der Verband nach, dass die geplanten Änderungen nicht nur in weiten Teilen das regulatorische Ziel verfehlen, den Schutz von Wertguthaben bei Insolvenz des Arbeitgebers zu stärken, sondern darüber hinaus die Verbreitung flexibler Arbeitszeitvereinbarungen deutlich reduzieren würden.

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