Samstag, 4. Februar 2012

 

 

I. Definitionen

 

Frage 1:

 

Ihr Unternehmen nimmt Beurteilungen von Investmentfonds, Managern oder Anbietern von Investmentfonds vor (im Folgenden: „beurteilte Einheit“). Sie bringen diese Beurteilungen durch Zuweisung von Symbolen, Buchstaben oder Zahlen zum Ausdruck. Welche der beiden folgenden Möglichkeiten (a) und (b) trifft auf die Begrifflichkeit zu, die Sie gegenüber den Nutzern dieser Beurteilungen verwenden,  d.h. welche Außendarstellung Ihrer Produkte wählen Sie?

 

(a) Ihr Unternehmen verwendet die Begriffe „Ranking“ oder „Rating“ im Sinne der RRTS des BVI, also nach Maßgabe der Prognosefähigkeit der Beurteilungen.


 

JA    Dabei gilt folgendes: 
 
 
    I. Die Beurteilung enthält eine mess- und überprüfbare Wahrscheinlichkeitsaussage über die zukünftige Ausprägung von Merkmalen der beurteilten Einheit innerhalb einer vorher festgelegten Zeitspanne. Daher ist das Beurteilungsverfahren nach dem Verständnis der beigefügten BVI-Ranking-/Rating-Transparenz-Standards als ein R a t i n g einzustufen. JA/NEIN  
       
    II. Die Beurteilung gibt Auskunft über die in der Vergangenheit erzielte Performance im Sinne historischer Rendite-/Risiko-Profile, erlaubt eine Einordnung der beurteilten Einheit vor dem Hintergrund einer Benchmark bezogenen Klassifizierung und enthält keine mess- und überprüfbare Wahrscheinlichkeitsaussage. Daher ist das Beurteilungsverfahren nach dem Verständnis der beigefügten BVI-Ranking-/Rating-Transparenz-Standards als ein R a n k i n g einzustufen. JA/NEIN  
       
NEIN      

(b) Ihr Unternehmen bedient sich einer von den RRTS des BVI abweichenden Begrifflichkeit.

 

JA      
  … und zwar (bitte beschreiben und begründen Sie die abweichende Vorgehensweise): (Fortsetzung von Seite 1; Beschreibung und Begründung einer abweichenden Vorgehensweise. – Hinweis: der BVI wird im Transparenztableau neben der von Ihnen gewählten Bezeichnung auch die Begrifflichkeit angeben, die sich entsprechend den RRTS nach Ihrer Antwort auf Frage [48] zur Prognosefähigkeit ergibt.)    
       
NEIN      
       
       



Zu den Antworten.

 

Weiter zur Frage (2).



 

 
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