Samstag, 4. Februar 2012

 

VII. Veröffentlichung

 

Frage 50:


Welche der folgenden Angaben können Sie  für die Veröffentlichung des Beurteilungsergebnisses machen:


        Das Ergebnis wird grundsätzlich nicht veröffentlicht; die Nutzung erfolgt:
 
 
für interne Zwecke Ihres Unternehmens
 
 
         für interne Zwecke des Auftraggebers
 
 
Das Ergebnis wird grundsätzlich veröffentlicht, und zwar in folgenden Quellen:
 
 
 
 
Das Ergebnis wird im Fall einer Beauftragung nur dann veröffentlicht, wenn der Auftraggeber es wünscht.


Zu den Antworten.


Weiter zu Frage (51).

 
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