Donnerstag, 17. Mai 2012

 

Frage 51:


Welche Aussagen können Sie für den Fall treffen, dass Sie das Ergebnis Ihres Beurteilungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich machen?


Der Zugang ist für die Öffentlichkeit kostenfrei und uneingeschränkt möglich.
 
 
Der Zugang ist für die Öffentlichkeit teilweise eingeschränkt, und zwar in folgender Weise:
 
 
      
         Der Zugang ist bestimmten Nutzergruppen vorbehalten (z.B. Anlageberater, institutionelle Kunden)
 
 
Der Zugang steht grundsätzlich jedem offen, ist aber im Rahmen eines Abonnementverfahrens kostenpflichtig
 
 
Es gibt eine abgestufte Lösung, indem Teile der Beurteilung frei zugänglich sind, andere nicht
 
 


Zu den Antworten.


Weiter zu Frage (52).

 
fill
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
fill
Bockenheimer Anlage 15 | 60322 Frankfurt am Main | Telefon 069 / 15 40 90-0 | Telefax 069 / 5 97 14 06 | info@bvi.de