Die Kapitalanlagegesellschaft legt im Jahresbericht die bei der Verwaltung des Sondervermögens, innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten), offen. Im Jahresbericht und in allen nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlichten oder neu aufgelegten Verkaufsunterlagen und Werbeinformationen weist sie den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens aus. Sie gewährleistet damit Vergütungstransparenz.
Weitere Erläuterungen zur TER nach BVI-Methode finden Sie im folgenden Dokument:
Gut zu wissen:
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