- > Seite nicht gefunden

BVI Bestellcenter
Der BVI stellt umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Neben Basisinformationen zur Kapitalanlage in Investmentfonds bieten wir vertiefende Dokumente in verschiedenen Bereichen.
Alle Materialien können im Bereich Publikationen bestellt oder heruntergeladen werden.
Bundestag beschließt KAGB
Am 16. Mai 2013 hat der Deutsche Bundestag das AIFM-Umsetzungsgesetz gemäß der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Planmäßig soll das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zum 22. Juli 2013 in Kraft treten.
Die tägliche Ausgabe und Rücknahme von Anteilen offener Immobilienfonds bleiben erhalten. Für neu ausgegebene Anteile an OIF wird es entgegen früherer Entwürfe keinen Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr geben.
Des Weiteren können Anleger mit einem beabsichtigten Investitionsvolumen ab 10 Millionen Euro ohne weitere Voraussetzungen in Spezialfonds investieren.
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
mehr...
Hochfrequenzhandelsgesetz veröffentlicht
Das Hochfrequenzhandelsgesetz ist am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hochfrequenzhändler unterliegen nunmehr einer Erlaubnispflicht. Die im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehenen Änderungen zu den Organisationspflichten für den algorithmischen Handel gelten auch für Fondsgesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften. Diese organisatorischen Anforderungen treten für Fondsgesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften am 14. November 2013 in Kraft.
Fondsbranche sammelt im ersten Quartal 38,9 Mrd. Euro ein
Im ersten Quartal 2013 haben Anleger den Fondsgesellschaften per Saldo 38,9 Mrd. Euro anvertraut. Das ist der beste Jahresauftakt seit 2007. Vom Neugeschäft entfallen 23,0 Mrd. Euro auf Spezialfonds, 14,0 Mrd. Euro auf Publikumsfonds und 2,0 Mrd. Euro auf Mandate (Vermögen außerhalb von Investmentfonds).
Seite nicht gefunden - 404
Die von Ihnen eingegebene Seite konnte nicht gefunden werden. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
a) Wir haben unsere Webseite neu gestaltet. Eventuell verwenden Sie ein altes Lesezeichen, das nicht mehr funktioniert. Bitte erneuern Sie Ihr Lesezeichen.
b) Möglicherweise haben Sie die Internetadresse per Hand eingegeben und sich vertippt. Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingabe.
Sind Sie über einen externen Link hierher gelangt, kontaktieren Sie uns bitte unter info@remove-this.bvi.de. Wir werden den Anbieter des Links informieren.
Hier kommen Sie zur BVI Startseite: www.bvi.de
