Vergangenheitsbezogene Wertentwicklung in PRIIPs-KID aufnehmen
Die EU arbeitet derzeit an neuen technischen Regulierungsstandards, um – wie vom BVI gefordert – die mangelhaften PRIIPs-Basisinformationsblätter (PRIIPs-KID) nachzubessern. Dabei geht es u.a. um die bislang dargestellten zukunftsgerichteten Wertentwicklungs-Szenarien. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) wollen auf Basis der Ergebnisse einer Konsultation die vergangenheitsbezogene Wertentwicklung als Grundlage für die Performance-Information für Fonds vorschlagen. Die EU-Kommission sperrt sich allerdings gegen diesen Vorschlag.
Nach Auffassung des BVI muss die vergangenheitsbezogene Wertentwicklung jedenfalls zusätzlich zur Darstellung von Performance-Szenarien in die PRIIPs-KIDs aufgenommen werden. Sie ist eine bewährte und die einzig objektive Form, um Anleger über die Wertentwicklung zu informieren. Zudem hat selbst die EU-Kommission in ihrer Verbraucherstudie (Abschlussbericht / Kurzfassung) jüngst herausgefunden, dass das Verständnis der Anleger für die Performance-Aussichten der Produkte höher ist, wenn die zukunftsgerichteten Wertentwicklungs-Szenarien durch Angaben zur vergangenen Wertentwicklung ergänzt werden. Die Kommission muss diese Lücke schließen und weitere gravierende PRIIPs-Mängel wie die fehlerhafte Berechnungsmethode zu den Transaktionskosten endlich nachbessern, damit auch Fondsanleger ab Anfang Januar 2022 sinnvolle Informationen erhalten können.