Vorabpauschale wird Anfang 2025 fällig

Viele Fondsanleger werden Anfang 2025 auf ihrem Kontoauszug eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ sehen. Das ist die erhobene Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Steuerertrag. Sie kommt bei Fonds, die nicht (thesaurierend) oder nur einen geringen Betrag ausschütten zur Anwendung.

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