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Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge

Steuern in Höhe von 15 Prozent

aus dem Fondsvermögen zahlen. Das ist neu –

denn bislang werden nur die Anleger besteuert, aber nicht deutsche Fonds.

Versteuern müssen die Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus

dem Verkauf von Immobilien, falls diese

Einkünfte aus Deutschland

stammen.

Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung unter dem Strich nicht. Sie erhalten

einen Ausgleich über Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer. Die

Höhe des

steuerfreien Anteils

richtet sich nach der Art des Fonds.

Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen und da-

mit nicht von Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berechnungen des Bun-

desfinanzministeriums

im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.

Der

Bestandsschutz

für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben,

fällt

ab 1. Januar 2018

weg.

Für die meisten Privatanleger werden die Folgen des Weg-

falls durch einen

Freibetrag von 100.000 Euro

aber deutlich abgemildert.

Der Wegfall des Bestandsschutzes ist kein Grund für Anleger, die Alt-Anteile noch

vor 2018 zu verkaufen. Im Gegenteil: Wer die Anteile bis dahin verkauft,

verschenkt

zumindest

Teile des Freibetrags

von 100.000 Euro.

WICHTIGE FAKTEN ZUR STEUERREFORM

AUF EINEN BLICK