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28. Kann der Anleger einer Nutzung des Kontokorrentkredits zur Begleichung

der Steuerschuld durch die depotführende Stelle widersprechen?

Ja. Nimmt die depotführende Stelle den Kontokorrentkredit in Anspruch, können für

den Anleger Zinszahlungspflichten entstehen. Deshalb hat er ein Widerspruchsrecht.

Der Widerspruch hat aber nur Wirkung für die Zukunft. Hat die depotführende Stelle

bereits Beträge für die Steuer abgebucht, kann sich der Anleger das Geld nicht mehr

durch einen nachträglichen Widerspruch zurückholen.

29. Berücksichtigt die (deutsche) Depotbank bereits bezahlte Vorabpauschalen

bei der Abführung der Steuer auf Veräußerungsgewinne automatisch, wenn

der Anleger die Fondsanteile nach mehreren Jahren verkauft? Oder muss der

Anleger gegenüber dem Finanzamt Zahlung und Höhe der geleisteten Vorab-

pauschalen gesondert nachweisen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Denn deutsche depotführende Stellen werden die zuge-

rechneten Vorabpauschalen berücksichtigen, wenn sie den steuerpflichtigen Veräuße-

rungsgewinn berechnen.

Bestandsschutz, Freibeträge & Co.

30. Was ist mit dem Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009

erworben haben?

Der Bestandsschutz für diese Alt-Anteile fällt leider weg. Der Gesetzgeber tut so, als

hätte der Anleger die Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar

2018 neu erworben. Das bedeutet:

Für den fiktiven Gewinn aus der Veräußerung der Alt-Anteile zum 31. Dezember

2017 zahlt der Anleger keine Steuern – bis dahin gilt der Bestandsschutz quasi

noch.

Ab 1. Januar 2018 beginnt die Uhr neu zu laufen: Wertsteigerungen der Alt-Anteile

ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, sobald er sie ver-

äußert.

Für diese steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne besteht ein Freibetrag von 100.000

Euro pro Anleger. Das heißt: Der Anleger kann die Veräußerungsgewinne mit dem

Freibetrag verrechnen. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, entsteht eine Steu-

erbelastung.

31. Gilt der Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger oder pro Fonds?

Der Freibetrag gilt pro Anleger.

32. Bezieht sich der Freibetrag auf die Anlagesumme oder den Gewinn aus

der Veräußerung der Alt-Anteile?

Der Freibetrag bezieht sich auf den Veräußerungsgewinn der Alt-Anteile.