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Riester, Rürup und fondsgebundene Lebensversicherungen

39. Was gilt für Anleger in staatlich geförderten Riester-/Rürup-Fonds?

Für Anleger in staatlich geförderten Riester- und Rürup-Fonds ändert sich durch die

neuen Steuerregeln nichts. Für diese staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte gel-

ten bei der Besteuerung Sonderregeln.

40. Was gilt für VL-Fondssparer?

Für VL-Fondssparer gelten keine Sonderregeln. Sie werden genauso besteuert wie die

anderen Fondsanleger.

41. Werden Fonds beim Einsatz in fondsgebundenen Lebensversicherungen

auf Fondsebene anders besteuert?

Nein, Investmentfonds in fondsgebundenen Lebensversicherungen werden auf der

Fondsebene grundsätzlich genauso besteuert wie Fonds ohne Versicherungsmantel.

42. Bleiben Erträge fondsgebundener Lebensversicherungen für Anleger wei-

terhin steuerfrei, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde?

Ja, Anleger zahlen auch künftig keine Steuern auf Erträge aus Lebensversicherungen,

die vor 2005 abgeschlossen wurden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt

sind.

43. Erhalten auch die Anleger fondsgebundener Lebensversicherungen einen

Ausgleich für die steuerliche Vorbelastung des Fonds?

Ja, auch diese Anleger erhalten einen Ausgleich: Erträge aus fondsgebundenen Le-

bensversicherungen sind in Höhe von 15 Prozent steuerfrei, sofern sie aus der Fonds-

anlage stammen.

44. Gibt es Unterschiede zwischen ausländischen und deutschen Fonds?

Das gilt für Erträge aus deutschen und ausländischen Fonds gleichermaßen.

45. Können Sparer weiterhin Freistellungsaufträge erteilen?

Natürlich können Anleger weiterhin Freistellungsaufträge erteilen.

46. Ist dann eine fondsgebundene Lebensversicherung steuerlich günstiger

als Fondssparen?

Ob eine fondsgebundene Lebensversicherung nach Steuern besser oder schlechter

als ein reiner Fondssparplan ist, kann nur im Einzelfall bewertet werden.