24/6/2025

Thomas Richter: Die Vorschläge zu Omnibus I bauen Bürokratie an der falschen Stelle ab

Die Omnibus-I-Initiative der EU soll die Belastung für Unternehmen durch Berichtspflichten reduzieren und gleichzeitig eine sinnvolle Transparenz über den Fortschritt bei der Nachhaltigkeitstransformation gewährleisten. 
Am Abend des 23. Juni 2025 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Gremium des Rates der Europäischen Union, seine Verhandlungsposition zum Omnibus-I-Paket beschlossen. Die Vorschläge enthalten weitere Einschränkungen des Anwendungsbereichs und der Nachhaltigkeitsvorgaben.
Der finale Text liegt noch nicht vor, dürfte aber sehr nah am 6. Kompromissvorschlag der polnischen Präsidentschaft liegen. Die Pressemitteilung  des Rats bestätigt folgende Eckpunkte der Kompromissposition: 

  1. Die Umsatzschwelle für die Anwendung der CSRD soll auf 450 Millionen Euro angehoben werden (bisher 50 Millionen Euro).
  2. Die Anwendung der CSDDD soll erheblich eingeschränkt werden und nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz betreffen.
  3. Die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten sollen grundsätzlich nur für direkte Zulieferer nach einem risikobasierten Ansatz gelten.
  4. Die Pflicht zur Annahme von Übergangsplänen wird inhaltlich abgeschwächt und soll für zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der CSDDD optional sein; das Inkrafttreten der CSDDD wiederum soll um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben werden. 
     

Dazu sagt Thomas Richter: „Die Vorschläge der EU bauen Bürokratie an der falschen Stelle ab. Sie schneiden Investoren von den benötigten Unternehmensdaten ab und behindern damit nachhaltige Investitionen. Anstatt 80 Prozent der Unternehmen aus der Berichtspflicht zu entlassen, sollte die EU die Komplexität der Berichtspflichten deutlich verringern.“


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