Bundestag beschließt Altersvorsorgereform – Staatliches Angebot ist ein politisch nicht durchdachter Irrweg
Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die Reform umfasst auch ein staatliches Standardprodukt in der dritten Säule.
Dazu sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI:
„Die Reform der privaten Altersvorsorge ist grundsätzlich zu begrüßen, weil sie Schluss macht mit dem Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung. Das eröffnet den Sparern höhere Renditechancen. Deutschland hätte mit der Reform international den Anschluss schaffen können, wenn nicht der Staat im privaten Markt mitmischen würde. Das ist international völlig unüblich. Denn wenn die Verwaltung und der Vertrieb mit Steuergeldern quersubventioniert werden, ist ein fairer Wettbewerb mit privaten Angeboten nicht möglich. Weite Teile der deutschen Politik tun sich offensichtlich schwer mit der Marktwirtschaft.
Für einen fairen Wettbewerb muss der staatliche Anbieter sämtliche Kosten – von der technischen Infrastruktur über den Verbraucherschutz bis zum Kundenservice – auf die Kunden umlegen. Wie ein privater Anbieter muss er die Gebühren so gestalten, dass er einen Gewinn erwirtschaftet. Sollten Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, müssen deren Personalkosten aus dem Produkt gedeckt sein und nicht vom Steuerzahler.
Der größte Wettbewerbsvorteil des Staates ist sein Vertrauensvorschuss. Und er ist zugleich sein größtes Risiko: Denn brechen die Märkte ein, erwarten viele Bürger, dass der Staat Kursverluste ausgleicht. Am Ende steht die Politik nicht nur unter Druck, die Sparer in ‚ihrem‘ staatlichen Produkt auszukehren, sondern faktisch die gesamte private Altersvorsorge – mit allen Konsequenzen für den Bundeshaushalt. Ein politisch nicht durchdachter Irrweg!“

