BVI: Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt Kapitalmarkt und Kleinsparer
Das BMF und das BMJ haben am 12. April 2023 den Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Sie schlagen steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vor, um den Kapitalmarkt leistungsfähiger aufzustellen und den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Dazu sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI:
„Das Zukunftsfinanzierungsgesetz nach dem vorliegenden Entwurf brächte einen Fortschritt für den Standort Deutschland. Es stärkt sowohl den Kapitalmarkt als auch die Kleinsparer, die bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung erhalten. Die Verdreifachung des Höchstbetrags der geförderten vermögenswirksamen Leistungen und damit der Arbeitnehmersparzulage ist eine sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme, um Kleinanlegern eine stärkere Teilhabe an renditestarken Anlageformen zu ermöglichen. Die ursprünglich in den Eckpunkten genannten Freibeträge zur steuerlichen Förderung des Aktienfondssparens für die Altersvorsorge dagegen fehlen im Gesetzesentwurf.
Zudem fördert das Gesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn künftig sollen auch Infrastruktur- und offene Immobilienfonds stärker in Anlagen für erneuerbare Energien investieren können. Allerdings fehlt dafür noch die investmentsteuerrechtliche Flankierung.
Für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland ist die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung künftig aller Investmentfonds bedeutsam. Bislang werden hierzulande besonders Investmentfonds, die erneuerbare Energien und Infrastrukturinvestitionen finanzieren, benachteiligt und deshalb im Ausland aufgelegt. Mit der Neuregelung kann diese steuerlich motivierte Abwanderung gestoppt und der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden.“
Einige kapitalmarktrechtliche Vorschläge wie zum Beispiel die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sieht der BVI jedoch kritisch.

