Bärendienst für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Am 7. Juli 2023 läuft die Frist zur Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission zu EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus.
Zum Entwurf sagt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI:
„Die EU-Kommission erweist der Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Bärendienst. Ihr aktueller Entwurf für den EU-Berichtsstandard ESRS wird dazu führen, dass Assetmanager nicht alle notwendigen Informationen von den Unternehmen erhalten, die sie für ihre eigenen Berichtspflichten brauchen. Das angestrebte Ziel, Informationslücken zur Nachhaltigkeit zu schließen und die Abhängigkeit von ESG-Datenanbietern zu verringern, wird damit verfehlt.“
„Wir fordern die EU-Kommission auf, ihrer Expertenkommission EFRAG zu folgen und den Entwurf anzupassen. Unternehmen müssen verpflichtend über die wichtigsten Umwelt- und Sozialindikatoren berichten, auch damit Assetmanager die Glaubwürdigkeit von Übergangsplänen der Unternehmen bewerten können.“
Zum Hintergrund:
Am 9. Juni 2023 hat die EU-Kommission den Entwurf des delegierten Rechtsakts für den EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) veröffentlicht. Damit wird die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) konkretisiert. Mit dem vorliegenden Entwurf riskiert die Kommission, die Ziele anderer EU-Initiativen für nachhaltige Finanzen zu untergraben. Denn der neue Standard soll nahezu alle Details der Berichterstattung unter den Vorbehalt der Prüfung auf Wesentlichkeit (Materialitätsprüfung) durch die berichtenden Unternehmen stellen. Damit würde eine verpflichtende Berichterstattung, z. B. über alle Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs), entfallen. Diese wird aber von Assetmanagern entsprechend der Offenlegungsverordnung (SFDR) zwingend benötigt.