2018 haben sich die Steuerregeln für Investmentfonds geändert. Die gute Nachricht ist: Die meisten Privatanleger haben durch die Reform unter dem Strich nicht mehr Steuern zu zahlen als bisher. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Die Vorabpauschale war für viele Anleger bereits zum Jahresbeginn 2019 erstmals wirksam. Auch 2021 dürfen Fondssparer auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ erwarten. Was die Vorabpauschale ist und wie sie funktioniert, erklären wir in unserem Video:
Unsere Broschüre „Investmentsteuerreform kompakt“ gibt einen Überblick über die Eckpunkte der Reform und beantwortet die häufigsten Fragen möglichst verständlich.