Am 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot und ersetzt die Riester-Rente. Mit dem Wegfall des Zwangs zu Beitragsgarantien und der Verrentungspflicht eröffnet es Sparern höhere Renditechancen und mehr Flexibilität. Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot mit Zulagen.
Am 22. Juli 2026 hat das Bundesfinanzministerium zudem den Referentenentwurf für die Einführung einer Frühstartrente vorgelegt. Ebenfalls vom 1. Januar 2027 an sollen Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro vom Staat in ein kapitalgedecktes Standard-Altersvorsorgedepot erhalten. Zusätzlich sind private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Die Frühstartrente soll mit Erreichen der Volljährigkeit nahtlos als Altersvorsorgedepot weitergeführt werden. Damit schafft die Frühstartrente den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die nächste Generation wird flächendeckend über Fonds für das Alter vorsorgen.
Kritisch sind dagegen die vorgesehenen staatlichen Eingriffe in beiden Reformvorhaben der privaten Säule: Erstens will der Staat ein eigenes Standard-Altersvorsorgedepot anbieten. Damit wird er den Wettbewerb verzerren, weil er Vorteile hat, die private Anbieter nicht haben. Das sind zum einen erhebliche Kostenvorteile, wenn das staatliche Produkt von Beamten verwaltet wird, die vom Steuerzahler finanziert werden. Zum anderen wird der Staat einen Vertrauensvorschuss haben. Viele Bürger werden annehmen, dass er im Krisenfall ihre Verluste ausgleicht. Diesem Druck wird sich die Politik kaum entziehen können, denn schließlich sind die Sparer auch Wähler. Ein staatliches Angebot im privaten Markt ist daher ein Irrweg.
Zweitens soll es in der Frühstartrente eine staatliche Auffanglösung geben für Kinder, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen. Die vom Staat gezahlten 10 Euro werden in diesem Fall kollektiv von der Bundesbank am Kapitalmarkt angelegt. Das widerspricht jedoch dem Ziel der Finanzbildung. Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu.
Ende Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesegierung ihre Empfehlungen für die erste und zweite Säule der Altersvorsorge vorgestellt. Dazu gehört in der gesetzlichen Rentenversicherung die teilweise Kapitaldeckung über einen staatlichen Fonds sowie Fonds privater Anbieter nach schwedischem Modell. Das ist der richtige Schritt, damit die gesetzliche Rentenversicherung langfristig weniger auf Steuerzuschüsse angewiesen ist.
Zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge verweist die Kommission auf einen Sozialpartnerdialog. Die Richtung stimmt grundsätzlich – jedoch braucht es für eine echte Verbesserung konkrete Maßnahmen. Der BVI setzt sich dafür ein, Arbeitgeberzahlungen in das Altersvorsorgedepot zu ermöglichen.
Die Fondsbranche ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Zur Jahresmitte 2025 verwalteten die BVI-Mitglieder 2.020 Milliarden Euro für Altersvorsorgezwecke. Das entsprach 44 Prozent des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von fast 4.700 Milliarden Euro (30. Juni 2025).