Altersvorsorge

Die Regierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfaufträge zur Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff genommen. Geprüft wird unter anderem, wie renditestarke Anlageprodukte als Teil der privaten Altersvorsorge gesetzlich anerkannt werden können. Wir setzen uns dafür ein, hierbei auch Fondssparpläne zu berücksichtigen und haben daher ein Konzept für ein Fondsspardepot entwickelt. Einen Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge lehnen wir ab.

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In der privaten Altersvorsorge unterstützt der BVI die Bestrebung der Bundesregierung, renditestarke Anlageprodukte als Teil der privaten Altersvorsorge gesetzlich anzuerkennen. Die Ampelparteien haben im Koalitionsvertrag einen entsprechenden Prüfauftrag vereinbart, der nun in Angriff genommen wurde. Eine vom Bundeskabinett eingesetzte Fokusgruppe, in der der BVI mitwirkt, überprüft, inwieweit private Anlageprodukte mit höheren Renditen als die der Riesterprodukte gesetzlich anerkannt werden können. Wir setzen uns dafür ein, hierbei auch Fondssparpläne zu berücksichtigen, so wie es in der Digitalen Rentenübersicht bereits geschehen ist. Daran anknüpfend haben wir im November 2022 das Konzept für ein Fondsspardepot veröffentlicht und in die Gespräche der Fokusgruppe eingebracht. Kernelement des Konzepts ist ein besonderes Depot für Fondssparpläne, die ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden und daher eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des 60. Lebensjahres aufweisen. Die Förderung erfolgt über einen gesonderten Freibetrag auf die bis zur Auszahlung erzielten Gewinne. Dieser Freibetrag wächst kontinuierlich mit der Anspardauer.

Die Ampelparteien haben sich ferner auf die Prüfung eines öffentlich verantworteten Fonds in der privaten Altersvorsorge geeinigt. Verschiedene Modelle wurden bereits in den letzten Jahren diskutiert, wie Extrarente, Deutschlandrente oder Bürgerfonds. Die sorgfältige Prüfung solcher Konzepte halten wir für dringend geboten, um sicherzustellen, dass kein wettbewerbsverzerrender Eingriff durch einen Staatsfonds in den privaten Markt stattfindet. In allen Ländern mit staatlich organisierten Lösungen im Alterssicherungssystem sind diese nicht in der privaten Säule angesiedelt.

Zu beiden Prüfaufträgen haben wir Stellung genommen.

Ein weiteres Kernelement der Altersvorsorgepolitik der Bundesregierung ist der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Umsetzung des sogenannten Generationenkapitals soll im ersten Halbjahr 2023 erfolgen. Der dafür notwendige Kapitalstock soll zunächst auch über Darlehen von 10 Milliarden Euro finanziert werden. Die aus dem Kapitalstock zu erzielenden Wertpapiererträge sollen die Darlehenszinsen decken und darüber hinaus ab 2030 die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Investitionen in Produktivkapital mit dem Ziel, die stetig steigenden Steuerzuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung mittelfristig zu reduzieren, begrüßen wir. Kritisch sehen wir jedoch, dass sich die Bundesregierung mit der geplanten Darlehensfinanzierung vom ursprünglich vorgelegten Modell der Aktienrente nach schwedischem Vorbild abzuwenden scheint. In Schweden erfolgt die Finanzierung nicht über ein Staatsdarlehen, sondern über regelmäßige Beitragszahlungen der Arbeitnehmer in einen staatlich organisierten Fonds oder auch in Fonds privater Anbieter.

Rentenpolitische Entscheidungen wirken in der Regel aber erst nach vielen Jahren. Deshalb ist es wichtig, schnell erste Verbesserungen zu erzielen. Dazu gehören flexiblere Garantien. Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung als auch für die Riester-Rente. Eine Lockerung der Garantie – auf zum Beispiel 70 Prozent der eingezahlten Beiträge – würde die Rendite für die vielen Millionen Riester-Sparer deutlich verbessern. Für den Gesetzgeber, der für laufende Riester-Verträge einen Bestandsschutz vorgesehen hat, wäre das nicht mehr als ein Federstrich.

Die Absicht der Ampelparteien, höhere Renditechancen in der betrieblichen Altersversorgung zuzulassen, lesen wir als Möglichkeit, stärker in Aktien zu investieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Versorgung mit dem Sozialpartnermodell im Jahr 2017 auf ein breiteres Fundament gestellt. Die reine Beitragszusage mit Zielrente und Garantieverbot sowie ein freiwilliges Opting-out bringen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vorteile. Jedoch nimmt das Modell in der Praxis bisher nur langsam an Fahrt auf. Wir setzen uns dafür ein, garantiefreie Angebote auch ohne tarifliche Einigung und für alle Durchführungswege zuzulassen.

Insgesamt sehen wir das Bekenntnis der Bundesregierung zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge positiv. Unser Ansporn ist, einen konstruktiven Beitrag für die anstehenden Reformen zu leisten und auf ein zukunftsorientiertes und langfristig stabiles Altersvorsorgesystem hinzuarbeiten. Positiv zu bewerten ist außerdem, dass die Bundesregierung eine Kernforderung von uns aufgegriffen und den Sparer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2023 von 801 auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 auf 2.000 Euro für Zusammenveranlagte angehoben hat.

Die Fondsbranche ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Zur Jahresmitte 2022 verwalteten die BVI-Mitglieder 1.730 Milliarden Euro für Altersvorsorgezwecke. Das entsprach 45 Prozent des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von rund 3.900 Milliarden Euro.

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