17.7.2023 | Pressemitteilung

Fokusgruppen-Bericht zeigt Paradigmenwechsel in privater Altersvorsorge

  • Pflicht zur Garantie und Verrentung soll entfallen
  • Fonds dürfen in förderfähiges Altersvorsorgedepot
  • Kein Staatsfonds in privater Altersvorsorge

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt den Bericht der Fokusgruppe der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge. Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer, sagt dazu: „Der Bericht zeigt den Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge.” Künftig sollen private Altersvorsorgeprodukte auf Garantien und Verrentung verzichten und die Auszahlphase flexibel gestalten können. Ohne Garantiezwang kann das Aktiensparen ausgeweitet werden. Gerade Aktienfondssparpläne sind bei langen Anlagezeiträumen renditestark.

Zusätzlich zu den bestehenden Produkten sollen Fonds in einem förderfähigen Altersvorsorgedepot zugelassen werden. Der BVI unterstützt die Empfehlung der Fokusgruppe, den Verzicht auf die Beitragsgarantie auch auf den Bestand der Riesterverträge anzuwenden.

Darüber hinaus stellt der Bericht klar, die Idee eines Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge nicht weiter zu verfolgen. Thomas Richter: „Das ist ein wichtiges Signal. Denn in der sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat die Regeln und ist Schiedsrichter. Sobald der Schiedsrichter selbst mitspielt, ist der Wettbewerb verzerrt und nicht marktwirtschaftlich. Das verhindert Produktvielfalt und fairen Wettbewerb.”

Der Gesetzgeber sollte die von der Fokusgruppe empfohlenen Eckpunkte umgehend in das Parlament einbringen, damit es eine zukunftsfähige Altersvorsorge auf den Weg bringen kann. „Eine weitere Legislaturperiode ohne Reform der privaten Altersvorsorge kann sich Deutschland nicht leisten”, sagt Richter.

Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat Angang 2023 die Fokusgruppe eingesetzt, um die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Prüfaufträge zur Reform der privaten Altersvorsorge durchzuführen. Sie sollte zum einen die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds prüfen, der Altersvorsorgesparern ein kostengünstiges und effektives Angebot mit Abwahlmöglichkeit unterbreitet (Prüfauftrag 1), und zum anderen die gesetzliche Anerkennung privater Produkte, die eine höhere Rendite als Riesterverträge ermöglichen (Prüfauftrag 2). Der BVI ist Mitglied der Fokusgruppe. Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Finanzen sind ebenfalls die Ministerien für Wirtschaft sowie Arbeit und Soziales beteiligt. Zusätzlich diskutieren Vertreter aus ausgewählten Sozial- und Branchenverbänden sowie der Wissenschaft und Verbraucherschutzorganisationen mit. Die Deutsche Bundesbank, die BaFin und die Deutsche Rentenversicherung begleiten als Beobachter den Prozess.


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