29.3.2023

BaFin veröffentlicht FAQ zu Anzeigen von Auslagerungen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform

Im Nachgang zu ihrer Informationsveranstaltung vom 22. Februar 2023 zu den neuen Auslagerungsanzeigen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) hat die BaFin die dort aufgeworfenen Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht. Dabei hält sie an ihrer Systematik aus der Informationsveranstaltung mit einer sektorübergreifenden Behandlung des Themas fest, so dass nur einzelne Fragen auf die Besonderheiten von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach der KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung (KAGBAuslAnzV) eingehen. Eine Vielzahl von Fragen befasst sich mit Themen, die für Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht relevant sind (z. B. Abgrenzung Absichts- und Vollzugsanzeigen, schwerwiegende Vorfälle).

Die BaFin hat eine Überarbeitung der MVP noch in diesem Jahr angekündigt. Ob es sinnvoll ist, deswegen mit der Programmierung der Schnittstellen zu warten, überlässt sie der individuellen Entscheidung der Unternehmen. Sie weist allerdings darauf hin, dass keine grundlegenden Änderungen, sondern lediglich Optimierungen zu erwarten sind.

Inzwischen sollten auch einige ausgewählte Kapitalverwaltungsgesellschaften separat von der BaFin darüber informiert worden sein, dass sie bis zum 30. Juni 2023 alle aktiven Auslagerungen (sog. Bestandsabfragen) über die MVP nachmelden müssen. Die BaFin führt diese Bestandsabfragen bei insgesamt 100 Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern, 100 Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie 50 Wertpapierinstituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften durch. Auf dieser Grundlage will sie untersuchen, ob Konzentrationsrisiken bestehen. Die BaFin plant, die Ergebnisse im dritten Quartal 2023 auszuwerten.

Weitere Informationen zu den Auslagerungsanzeigen nach der KAGBAuslAnzV hat die BaFin auf ihrer Internetseite zusammengefasst.


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