BVI zum Wachstumschancengesetz
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu sorgen, ohne den Staatshaushalt zu stark zu belasten. Der Entwurf sieht auch vor, für Investmentfonds die steuerlich zulässige Höhe für Einnahmen aus der Stromerzeugung von 10 auf 20 Prozent an den Gesamteinnahmen auszuweiten, damit sie mehr Solaranlagen auf den von ihnen gehaltenen Gebäuden errichten können.
Dazu sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI:
„Die Verdopplung auf 20 Prozent reicht für Immobilienfonds nicht aus. Lager- und Logistikimmobilien zum Beispiel verfügen über große Dachflächen für Solaranlagen. Damit die Fonds ihr volles Potenzial ausschöpfen und einen wesentlichen Beitrag zur Klimawende leisten können, sollte die Grenze unbedingt wegfallen. Das würde auch zu einem höheren Körperschaft- und Gewerbesteueraufkommen in Deutschland führen.“
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