20.12.2023

BVI zur Überprüfung der SFDR

Im Rahmen der EU-Konsultation zur Überprüfung der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) haben wir eine umfangreiche Stellungnahme mit folgenden Schwerpunkten eingereicht:

  • Die Offenlegungspflichten auf Gesellschaftsebene in der SFDR sollten gestrichen werden, da sie für Anleger keinen Mehrwert schaffen und künftig durch die allgemeinen Berichtspflichten nach dem EU-Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD abgedeckt sein werden.
  • Auf Produktebene sollte die aktuelle Transparenzlogik beibehalten werden, nach der dezidierte Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit nur für Produkte mit ESG-bezogenen Zusagen (Art.-8- und Art.-9-Produkte) gelten. Sollte die Kommission an dem Vorschlag festhalten, Standards zur Nachhaltigkeitsoffenlegung für alle Finanzprodukte einzuführen, so müssten diese auf einige wesentliche Indikatoren z. B. zu Treibhausgasemissionen beschränkt sein, die für alle Assets und alle Märkte aussagekräftig sind.
  • Wir begrüßen den Antritt der EU-Kommission, ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Produkte einzuführen. Aus unserer Sicht wäre die Unterscheidung folgender Produktkategorien sinnvoll:
     
    1. Produkte, die einen messbaren Beitrag zu einem Umwelt- oder Sozialziel leisten möchten,
    2. Produkte, die auf die Förderung der nachhaltigen Transformation abzielen,
    3. Produkte, die glaubwürdige Nachhaltigkeitsstandards einhalten oder in Nachhaltigkeitsthemen investieren.

Die Produktkategorien sollten hinreichend allgemein sein, um für alle Assetklassen sowie für Multi-Asset-Strategien zu funktionieren. Sie sollten einfach verständlich sein und die Nachhaltigkeitsbedürfnisse der Privatanleger berücksichtigen, weshalb wir umfangreiche Praxistests im Vorfeld empfehlen.

Diese wesentlichen Anliegen haben wir zur besseren Verständlichkeit in einem separaten Papier zusammengefasst. Die EU-Kommission wird in den kommenden Monaten weitere Informationen aus dem Markt u. a. im Rahmen von Stakeholder-Workshops einholen und auf dieser Grundlage einen Bericht zur Überprüfung der SFDR verfassen. Über konkrete Maßnahmen will die EU-Kommission erst unter der neuen Leitung nach den EU-Wahlen entscheiden.


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