21.11.2025

EU-Kommission treibt Reform des PEPP voran

Die EU-Kommission hat ihr Pensions Package veröffentlicht. Ein zentraler Bestanteil ist die Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP). 

Der Vorschlag umfasst insbesondere Änderungen in den Bereichen Aufsicht, Registrierung sowie Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte.

Kernpunkte des Vorschlags sind unter anderem:

  • Die Kostenobergrenze von 1 Prozent für das Basic PEPP entfällt. Stattdessen soll der „Value for Money“-Ansatz für Versicherungen gelten, wie in der Fassung der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehen – basierend auf Benchmarks, nicht auf Peergruppen.
  • Das Basic PEPP soll künftig auf „Execution-only“-Basis angeboten werden. Die Beratungspflicht entfällt. Beratung erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und ausschließlich unabhängig.
  • Die Standard-Risikominderung für das Basic PEPP ist das Lifecycling.
  • Die Pflicht, mindestens zwei Unterkonten für unterschiedliche Mitgliedstaaten anzubieten, wird aufgehoben.

Thomas Richter sagt zu den Reformvorschlägen:
„Der Wegfall des Kostendeckels beim PEPP beseitigt eine zentrale Hürde. Jedoch ist fraglich, ob die EU-Länder die notwendige steuerliche Förderung gewähren werden. Ohne steuerliche Anreize wird das Produkt auch künftig nicht erfolgreich sein. In Deutschland wird das geplante steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot die attraktivere Alternative für Sparer sein.“

Die Vorschläge, insbesondere die Aufhebung des starren Kostendeckels, werden auch in der deutschen Diskussion zur Reform der privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Bis Ende des Jahres soll dazu ein Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen werden.  
 


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