11.10.2022

Beim Abbau steuerlicher Hürden für Solaranlagen bleiben Immobilien-Spezialfonds außen vor. Während Wohnungsunternehmen bereits seit 2021 und private Immobilieneigentümer ab 2023 von entschärften Steuervorschriften profitieren, werden institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer von der Politik benachteiligt, erklärt Holger Sedlmaier, Leiter Steuern und Altersvorsorge, in einem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung. Mehrere tausend gewerblich genutzte Gebäude wie Hochhäuser, Lagerhallen oder Parkhäuser blieben somit für Solarenergie ungenutzt. Damit verschenke die Regierungskoalition unnötig Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien.

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