BVI: Politik muss Reformkurs fortsetzen
- Mehr Kapitaldeckung auch in gesetzlicher und betrieblicher Rente
- Infrastrukturfinanzierung: privates Kapital in deutsche Projekte lenken
- Europäische Indexfamilie zur Finanzierung der EU-Wirtschaft
- FiDA gefährdet strategische Autonomie der EU
- Zentrale Finanzaufsicht im Assetmanagement schafft mehr Probleme als sie löst
Die angestoßenen Reformen in der privaten Altersvorsorge und Infrastrukturfinanzierung sind ein guter Anfang. Die Politik muss jetzt konsequent nachlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. „Auch wenn einige, vor allem in den EU-Institutionen, das Wort scheuen wie der Teufel das Weihwasser – was wir brauchen, ist bewusste Deregulierung. Allein in der Fondsbranche können hunderte überflüssige Regeln gestrichen werden, ohne die Risiken für den Finanzmarkt oder die Verbraucher zu erhöhen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI.
In gesetzlicher und betrieblicher Rente mehr Kapitaldeckung zulassen
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge hat die Bundesregierung zentrale Forderungen des BVI aufgegriffen: Der Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung fällt weg. Das neue Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität und höhere Renditechancen als die Riester-Rente. „Die Reform ist ein Paradigmenwechsel und steigert die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erheblich. Zudem schafft Deutschland international endlich den Anschluss“, sagt Richter.
Ergänzend plant die Regierung eine Förderung für Kinder von 6 bis 18 Jahren, die sogenannte Frühstart-Rente. Damit will sie die Finanzbildung von Kindern und Eltern stärken. Für Fälle, in denen Eltern sich nicht für ein Produkt entscheiden, plant sie eine staatliche Auffanglösung. Dadurch werden diese Familien keinen direkten Kontakt mit dem Kapitalmarkt haben, und die angestrebte Verbesserung der Finanzbildung löst sich in Luft auf.
Angesichts des demografischen Wandels reicht die Reform der dritten Säule aber nicht aus. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat den Auftrag, alle drei Säulen der Alterssicherung zu prüfen. „In der gesetzlichen Rente ist der Einstieg in die Kapitaldeckung notwendig, um die wachsende Abhängigkeit des Rentensystems von Steuerzuschüssen mittelfristig zu verringern“, sagt Richter. Wie in Schweden könnte der kapitalgedeckte Anteil der gesetzlichen Rente über regelmäßige Beitragszahlungen in einen staatlich organisierten Fonds oder in Fonds privater Anbieter fließen. „In der betrieblichen Altersvorsorge braucht es zudem Lösungen ohne Garantien, die auch außerhalb von Sozialpartnermodellen möglich sind. Nur so kann die betriebliche Altersvorsorge bei kleinen und mittleren Betrieben zum Erfolg werden“, sagt Richter.
Infrastrukturfinanzierung: Wettbewerbsnachteile abbauen
Mit dem Standortfördergesetz hat die Politik die steuerlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass insbesondere Immobilien- und Spezialfonds endlich in Infrastrukturprojekte und Venture-Capital-Fonds investieren können.
Damit das Kapital deutscher Anleger in heimische Projekte fließt – und nicht wie bisher zu großen Teilen ins Ausland –, braucht es jedoch mehr Fondsmanager in Deutschland. Denn Fondsmanager investieren erfahrungsgemäß überproportional viel Kapital in Unternehmen und Projekte in dem Land, in dem sie arbeiten. Hier setzt die WIN-Initiative der Bundesregierung an: Sie soll den Standort Deutschland für Venture-Capital- und Private-Equity-Investitionen stärken. Das deutsche Steuerrecht führt jedoch weiterhin zu Wettbewerbsnachteilen für den Finanzstandort Deutschland. Richter: „Das Standortfördergesetz ist ein wichtiger Schritt, es reicht aber nicht aus. Damit Assetmanager aus Deutschland heraus investieren, müssen diese Regelungen rechtsformunabhängig auf alle Fondstypen ausgeweitet werden.“ Der BVI fordert weitere gesetzliche Vorgaben, die das Assetmanagement vor Ort ermöglichen und Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit schaffen. Nur so lassen sich bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Luxemburg, England, Italien oder der Schweiz beseitigen und mehr privates Kapital nach Deutschland lenken.
Europäische Indexfamilie zur Finanzierung der EU-Wirtschaft
Nicht nur in Deutschland, in ganz Europa sind enorme Investitionen in Wirtschaft, Infrastruktur und Rüstung notwendig. Dafür wird privates Kapital benötigt. Um die Finanzierung der europäischen Wirtschaft zu verbessern, macht sich der BVI für eine europäische Indexfamilie stark: Die European All Shares Index Family (EUASIF). Sie gibt der Kapitalmarktunion ein Gesicht und ermöglicht vor allem kleinen und mittleren Unternehmen auch aus kleineren EU-Märkten einen besseren Zugang zu Finanzmitteln. Richter: „Eine EU-Indexfamilie kann helfen, Kapital in Europa zu halten und hierher zu lenken.“ Die EUASIF sollte alle in der EU börsennotierten Aktien abdecken und Teilindizes für einzelne Länder, Regionen und Sektoren ermöglichen.
FiDA gefährdet die strategische Autonomie der EU
Während eine europäische Indexfamilie die finanzielle Souveränität der EU stärken würde, droht FiDA, das Open-Finance-Projekt der EU, genau diese Unabhängigkeit zu unterlaufen. Mit FiDA möchte die Kommission den Zugriff Dritter auf Finanzdaten von Kunden erleichtern. Richter: „FiDA untergräbt die strategische Autonomie der EU. Denn sie wird es nicht schaffen, Tech-Giganten aus Drittstaaten fernzuhalten, ohne diese zu diskriminieren. Jeder Versuch könnte Vergeltungsmaßnahmen der USA provozieren. Das Damoklesschwert Section 899 kann die EU abwenden, in dem sie FiDA einfach zurücknimmt.“
Zentralisierte Aufsicht im Assetmanagement schafft mehr Probleme als sie löst
Auch beim neuesten EU-Projekt, einer zentralen Finanzaufsicht für große grenzüberschreitend tätige Assetmanager unter dem Dach der EU-Behörde ESMA, übersteigt der Schaden den Nutzen. „Eine Zentralisierung der Aufsicht wäre ineffizient und teuer. Denn die nationalen Aufsichtsbehörden werden nicht verschwinden. Sie werden auch künftig benötigt, um lokale Marktakteure zu beaufsichtigen und die Einhaltung nationaler Regeln zu überwachen“, so Richter. Eine zusätzliche zentrale Aufsicht würde Doppelstrukturen, Mehrfachmeldungen und hunderte neue EU-Beamten in Paris bedeuten. „Wir brauchen keine weitere Aufsichtsbehörde, sondern eine bessere Zusammenarbeit. Die ESMA sollte ihre Koordinationsrolle ausbauen – etwa als Daten-Drehscheibe für nationale Aufseher oder mit einem klaren Wettbewerbsmandat, um die Standortattraktivität Europas zu sichern. Vor allem aber sollte die EU die Regulierung vereinfachen. Die massive Regelungsflut aus Brüssel ist das eigentliche Problem.“
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