14.9.2022

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen.

Der Gesetzesentwurf enthält auch Maßnahmen zum Abbau steuerbürokratischer Hürden bei Solaranlagen auf Gebäuden. Der BVI dazu: „Der Entwurf bleibt mit den Maßnahmen, die fast nur auf private Wohnimmobilien zielen, auf halbem Weg stehen. Die Politik sollte die steuerlichen Hürden auch für Immobilien in Spezialfonds abbauen, die institutionellen Anlegern wie zum Beispiel Altersvorsorgeeinrichtungen gehören. Spezialfonds mit mehreren Tausend überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden – von Hochhäusern über Lagerhallen bis hin zu Parkhäusern – bleiben außen vor. Spezial-Investmentfonds dürfen bislang faktisch keine Solaranlagen auf ihren Gebäuden betreiben. Hier sollte die Politik dringend nachbessern. Wir haben einen Vorschlag eingebracht, der den Ausbau erneuerbarer Energien bei Spezial-Investmentfonds nicht nur ohne Kosten für den Staat, sondern mit künftigen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ermöglicht“.

In dem Entwurf des Jahressteuergesetzes ist auch die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten erhalten. Das ist erfreulich. Der BVI: „Es ist gut, dass die Politik den seit 15 Jahren unveränderten Sparer-Pauschbetrag anheben will. Damit setzt sie unsere Kernforderung zur Entlastung von Kleinsparern um.“

 


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