20.11.2025 | Pressemitteilung

Reformvorschlag zur Offenlegungsverordnung ist weitgehend gelungen


„Mit dem Reformvorschlag zur Offenlegungsverordnung schafft die EU-Kommission endlich Klarheit bei den Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen und baut Bürokratie ab. Für nachhaltig orientierte Anleger und Fondsgesellschaften kann diese Reform zum Befreiungsschlag werden. Dafür fehlt aber noch der entscheidende Schritt, nämlich die Vereinfachung der Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen im Vertrieb“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Die EU-Kommission plant verständliche Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte und eine erhebliche Vereinfachung der Berichtspflichten für Produktanbieter.

Die EU-Kommission will mit der Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR) die Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit praxisgerechter und verständlicher gestalten. Der Entwurf sieht dazu unter anderem vor, die komplexen und kostenintensiven Berichte auf Unternehmensebene – insbesondere die Erklärung zu den wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (PAI-Erklärung) – vollständig abzuschaffen. Zusätzlich sollen drei klar definierte Produktkategorien mit Mindestkriterien eingeführt werden, die Anlegern eine bessere Orientierung in Sachen Nachhaltigkeit bieten als die alten Transparenzvorschriften, besser bekannt als Artikel-8- und -9-Fonds. Darüber hinaus sollen die Produktinformationen gestrafft und auf wesentliche Angaben zu Nachhaltigkeitszielen und Strategien konzentriert werden. Die Portfolioverwaltung und Anlageberatung sollen künftig nicht mehr unter die Offenlegungsverordnung fallen.

Im nächsten Schritt müssen sich das EU-Parlament und der Rat mit dem Entwurf befassen. Zur Umsetzung in der Praxis bedarf es weiterhin konkretisierender Regeln auf Level 2. Zudem ist eine Überarbeitung der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung unter MiFID und IDD erforderlich. Diese sollte auf die neuen Produktkategorien nach SFDR abstellen und zeitgleich mit der SFDR-Reform in Kraft treten.
 

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